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   VGH Bayern, 08.10.2019 - 21 ZB 16.199   

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https://dejure.org/2019,35152
VGH Bayern, 08.10.2019 - 21 ZB 16.199 (https://dejure.org/2019,35152)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.10.2019 - 21 ZB 16.199 (https://dejure.org/2019,35152)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Oktober 2019 - 21 ZB 16.199 (https://dejure.org/2019,35152)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 124 Abs. 2 Nrn. 1, Nr. 4; ZPO § 287 Abs. 2, § 850; BGB § 362 Abs. 1, § 398
    Zur Auslegung einer Abtretungserklärung des Insolvenzschuldner im Zusammenhang mit der Restschudlbefreiung

  • rewis.io

    Zur Auslegung einer Abtretungserklärung des Insolvenzschuldner im Zusammenhang mit der Restschudlbefreiung

  • rewis.io

    Zur Auslegung einer Abtretungserklärung des Insolvenzschuldner im Zusammenhang mit der Restschudlbefreiung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ärzteversorgung; Erfolgloser Zulassungsantrag des Klägers; Kein Anspruch auf Zahlung der pfändbaren Beträge des Altersruhegeldes; die die Beklagte i.R. des Verbraucherinsolvenzverfahrens nach Restschuldbefreiung an den Treuhänder ausbezahlt hat; Kumulative Erfassung ...

  • rechtsportal.de

    InsO § 287 Abs. 2 ; BGB § 133
    Streit um einen Anspruch auf Zahlung der pfändbaren Beträge eines Altersruhegeldes im Zusammenhang mit einem Verbraucherinsolvenzverfahren über das Vermögen eines Arztes; Abtretung an Treuhänder; Auslegung einer Abtretungserklärung; Fehlende Wiedererlangung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2019, 978
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 13.04

    Familienzuschlag für das dritte und weitere Kind; Kindergeld; Auslegung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2019 - 21 ZB 16.199
    Erst wenn die nach dieser Vorschrift gebotene Auslegung der Erklärung nach Wortlaut, Sinn und Begleitumständen eindeutig ist, bleibt für eine weitere Auslegung kein Raum (vgl. die klägerseits vorgelegte Entscheidung des BVerwG vom 2. März 2016 - BVerwG 2 C 13.04 - juris Rn. 20, m.w.N).

    Die vom Kläger behauptete Abweichung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 3.3.2005 - 2 C 13.04 - juris) ist nicht ausreichend dargetan (§ 124 a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO).

  • VG Berlin, 19.03.2015 - 26 K 267.13

    Zahlung von Besoldung

    Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2019 - 21 ZB 16.199
    Das Amt des Treuhänders ende erst mit der Erfüllung seiner Aufgaben, mithin, wenn alle abgetretenen Bezüge eingezogen worden seien (UA S. 12; unter Verweis auf AG Duisburg, B.v.24.3.2010 - 62 IK - juris; VG Berlin, U.v. 19.3.2015 - 26 K 267.13 - juris).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2019 - 21 ZB 16.199
    1.2 Dieses Zulassungsvorbringen rechtfertigt keine ernstlichen Zweifel an der für eine Berufungszulassung maßgebenden Ergebnisrichtigkeit (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV/03 - NVwZ-RR 2004, 542/543) des angegriffenen Urteils.
  • VGH Bayern, 11.10.2001 - 8 ZB 01.1789
    Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2019 - 21 ZB 16.199
    Im Übrigen setzt sich ein Beigeladener im Berufungszulassungsverfahren unabhängig von einer Antragstellung grundsätzlich keinem eigenen Kostenrisiko aus (vgl. BayVGH, B.v. 11.10.2001 - 8 ZB 01.1789 - juris).
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